Mit Herz und Verstand Unsere Leistungen in der ambulanten Pflege

Unsere Leistungen umfassen alle Leistungen der ambulanten Pflege. Dabei betreuen wir Senioren, aber auch anderweitig erkrankte oder beeinträchtigte Menschen. Unser Service deckt dabei sowohl die reguläre Behandlungs- und Grundpflege, die Urlaubs- und Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI als auch eventuell benötigte zusätzliche Entlastungs- und Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI ab.

Ambulante Pflege

Zur ambulanten Pflege gehören:

Grundpflege:

Behandlungspflege:

Hauswirtschaft

Zusätzliche Betreuungsleistung nach § 45 b SGB XI

Für Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz hatte der Gesetzgeber bereits ab 01.01.2002 Verbesserungen bei der häuslichen Pflege eingeführt. Ab 1. Juli werden je nach Betreuungsbedarf ein Grundbetrag und ein erhöhter Betrag eingeführt. Der Betreuungsbetrag steigt auf 104 € monatlich (Grundbetrag) bis auf 208 € monatlich (erhöhter Betrag). Personen mit einem im Verhältnis dazu höheren Betreuungsbedarf bekommen den erhöhten Betrag. Diese Leistungen können ab 01.07.08 auch Personen erhalten, die nicht die Voraussetzungen für die Einstufung in die Pflegegrad 1 erfüllen, aber Betreuungsbedarf haben. Seit 01.02.2015 steht Pflegebedürftigen ohne eingeschränkte Alltagskompetenz ein Grundbetrag von 104€ zu.

Betreuungsleistung beinhaltet:

Diese Leistungen können vom Pflegedienst erbracht werden.
Wir stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung, die Anträge der Kassen anzufordern bzw. auszufüllen.

Jeder Mensch kann im Laufe seines Lebens auf Pflege angewiesen sein, gleichgültig ob alters- oder krankheitsbedingt. Der Aufenthalt in einer entsprechenden Einrichtung kommt dabei für viele Menschen nicht infrage. Die meisten Menschen möchten, gerade wenn es ihnen schlecht geht, oft weiter in ihrer gewohnten Umgebung wohnen. Wenn Sie auf der Suche nach einem professionellen und fürsorglichen Anbieter in Sachen ambulante Pflege sind, dann sind wir von PiaMed genau der Partner, den Sie sich wünschen. Als ambulanter Pflegedienst in Weimar und Umgebung ist es uns wichtig, dass sich unsere Klienten und Mitarbeiter stets bestens aufgehoben fühlen. Nur so kann ambulante Alten- und Krankenpflege das höchste Maß an Aufmerksamkeit, Fürsorge und Qualität erreichen.

Vertrauen und Zufriedenheit ist dabei unser oberstes Gebot.

Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)

Was versteht man unter Verhinderungspflege?
Ersatzpflege, auch Verhinderungspflege genannt, kann der zu Pflegende in Anspruch nehmen wenn seine Pflegeperson, durch Erholungsurlaub, Krankheit oder anderen Gründen verhindert ist.

Sonstige Dienstleistungen

Sie möchten mehr zu den Pflegeleistungen unseres ambulanten Pflegedienstes in Weimar wissen?
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf